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FAQ

  1. Was ist ein Praktikum ?
  2. Ist ein Praktikum sinnvoll ?
  3. Auf einen Blick: Was ist ein „faires“ Praktikum ?
  4. Was gehört in den Praktikumsvertrag ?
  5. Wem stelle ich meine Fragen während des Praktikums ?
  6. Bekomme ich eine Vergütung ?
  7. Bekomme ich ein Zeugnis nach meinem Praktikum ?
  8. Was sind meine Rechte und Pflichten im Praktikum ?
  9. Ich will kündigen. Wie gehe ich vor ?
  10. Wie kann ich meine Praktikumserfahrung weitergeben ?

1. Was ist ein Praktikum ?

Ein Praktikum ist eine Tätigkeit innerhalb eines Betriebes, einer privaten oder einer öffentlichen Institution, bei der berufliche Kenntnisse vermittelt werden sollen. Es dient der beruflichen Orientierung. Ein Praktikum hilft, betriebliche Abläufe kennen zu lernen und eine Vorstellung von der Arbeit in einem Berufsfeld zu erhalten. Darum ist ein Praktikum immer Teil einer Ausbildung und muss auch selbst Ausbildungscharakter haben. Das Lernen steht im Vordergrund - d.h., dass der Praktikant nicht in die tägliche Verrichtung der Arbeit eingeplant sein darf, sondern zusätzlich im Betrieb mitläuft. Allerdings ist der Status von Praktikantinnen, anders als bei Auszubildenden, in kaum einem Land eindeutig gesetzlich definiert. Missbrauch lässt sich darum unter dem Label „Praktikum“ besonders leicht betreiben.


2. Ist ein Praktikum sinnvoll ?

Damit dir ein Praktikum tatsächlich etwas bringt, solltest du vorher überlegen, welche Ziele du mit dem Praktikum verfolgst. Weiterhin ist wichtig, um was für ein Praktikum es sich handelt und in welcher Phase des Studiums du dich befindest oder ob du dein Studium schon abgeschlossen hast.

Wenn ein Praktikum in der Studienordnung vorgeschrieben ist, stellt sich natürlich nicht die Frage nach dem „Ob“. Allerdings solltest du gerade hier darauf achten, dass das Lernen im Vordergrund steht. Ein Praktikum im Grundstudium dient vor allem als erster Einblick in die betrieblichen Abläufe. Im Hauptstudium sollte ein Praktikum darauf abzielen, das im Studium Erlernte erstmals anzuwenden und die eigenen Studienschwerpunkte zu überprüfen.

Ein freiwilliges Praktikum während des Studiums dient in erster Linie der beruflichen Orientierung und Vertiefung von Kenntnissen. Es ist sinnvoll, wenn du dir noch nicht sicher bist, welchen Beruf du ergreifen möchtest oder dir bestimmte Kompetenzen während eines Praktikums aneignen möchtest.
Andere Gründe können für ein Praktikum im Ausland sprechen. Hier stehen möglicherweise das Vertiefen von Sprachkenntnissen und der Kontakt zu einer anderen Kultur im Vordergrund. In jedem Fall deutet Auslandserfahrung auf Offenheit, soziale Kompetenz und Organisationsgeschick hin – Pluspunkte für spätere Bewerbungen.

Die schwierige Situation auf dem Arbeitsmarkt verleitet immer mehr Absolventinnen, freiwillige Praktika nach dem Studium in der Hoffnung aufzunehmen, so möglicherweise den Berufseinstieg zu schaffen. Das widerspricht allerdings dem Zweck eines Praktikums, das ja dem Lernen dienen soll und keine unbezahlte Probezeit ist. Wer einen Hochschulabschluss hat, ist fertig ausgebildet. Dass du nicht auf jeden Arbeitsbereich gleich gut vorbereitet bist, ist normal – niemand ist das. Aber du bist in der Lage, dich einzuarbeiten (dafür gibt’s ja auch die gesetzliche Probezeit bei regulären Arbeitsverhältnissen). Nach dem Studienabschluss solltest du darum am besten kein Praktikum mehr aufnehmen. Trainee-Programme oder bezahlte Arbeitsverhältnisse sind der bessere Weg. Das ist jedoch leichter gesagt als gefunden. Generell gilt: Entscheidest du dich doch für ein Praktikum, so lautet der Tipp, nach dem Studium maximal noch zwei Praktika zu absolvieren. Mehr Praktika können leicht den Eindruck erwecken, dass du dir nichts zutraust – kein Pluspunkt bei Bewerbungen. Zudem vernichten Absolventenpraktika oft (d)einen regulären Arbeitsplatz, wenn nämlich Praktikanten wie reguläre Mitarbeiterinnen eingesetzt werden. Manche Arbeitgeber locken systematisch Absolventen mit der Aussicht auf eine Festanstellung im Anschluss, stellen dann aber – entgegen ihrer Aussage – nach Ende des Praktikums gleich die nächste Praktikantin ein. Ein Hinweis darauf kann z.B. sein, dass ein kleines Unternehmen unverhältnismäßig viele Praktikastellen ausschreibt.

Wenn du Berufserfahrung sammeln und Kontakte knüpfen möchtest, ist ein Aushilfs-Job dafür ebenso geeignet wie ein Praktikum. Solche Jobs sind zwar nicht immer reich gesät, aber wer vor allem auf das Einkommen angewiesen ist, zieht einen weniger interessanten, aber fair entlohnten Job jedem schlecht bezahlten Praktikum vor. In jedem Fall (bei Praktikum oder Job) lohnt offensiv-höfliches Verhandeln: Wenn du auf eine angemessene bzw. bessere Bezahlung bestehst und auf deine Qualifikationen hinweist, demonstrierst du Selbstbewusstsein und stellst den Wert deiner Arbeit heraus.

Ganz wichtig: Was anfangs sinnvoll und viel versprechend schien, kann sich in der Bewertung nach den ersten Wochen als Desaster herausstellen. Besonders wenn der Praktikumsgeber sich nicht an Vereinbarungen hält, du keinen Lerneffekt erkennst oder dich ausgenutzt fühlst, ist es Zeit, sich zu fragen: Ist dieses Praktikum sinnvoll? Sprich mit der Chefin über deine Erwartungen und Ansprüche und scheue dich nicht, notfalls die Konsequenzen zu ziehen – ein abgebrochenes Praktikum ist besser als Monate ergebnisloser Quälerei.

Wichtig für den Erfolg ist auch die Dauer des Praktikums. Je länger du in einem Betrieb mitläufst, desto höher ist die Gefahr, dass du fest in den Betriebsablauf integriert wirst und du nichts mehr dazulernst. Am Ende arbeitest du ganz regulär mit, ohne allerdings eine angemessene Bezahlung zu erhalten – und hast dafür vielleicht noch ein Semester sausen gelassen. Darum gilt – besonders bei freiwilligen und Vollzeitpraktika: Spätestens nach drei Monaten sollte Schluss sein, dann reicht auch die vorlesungsfreie Zeit für ein Praktikum.


3. Auf einen Blick: Was ist ein „faires“ Praktikum ?

a) Zweck des Praktikums

Das Praktikum dient in erster Linie dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen. Das Lernen steht im Vordergrund und darf nicht von der jeweiligen Arbeitsleistung des Praktikanten überlagert werden. Wenn die Arbeitsleistung den Erwerb beruflicher Erkenntnisse überwiegt, hat der Praktikant Anspruch auf vollen Lohn (in Deutschland gilt: §138 II BGB).

b) Abgrenzung von Praktika und regulären Arbeitsverhältnissen

Das Praktikum ersetzt keinen regulären Arbeitsplatz. Ein Praktikum grenzt sich von einem regulären Arbeitsverhältnis dadurch ab, dass die Praktikantin nicht in die tägliche Verrichtung der Arbeit fest eingeplant ist, sondern zusätzlich im Betrieb mitläuft.

c) Vertragliche Regelungen im Rahmen eines Praktikums

Das Praktikum wird mit einem Vertragsverhältnis als „Praktikum zu Ausbildungszwecken“ geregelt. Was da rein gehört, siehe Frage 4.

d) Betreuung

Der Praktikant wird während des Praktikums von einem Betreuer angeleitet. Dieser kümmert sich um die Interessen und Arbeitsinhalte des Praktikanten. Der Praktikant erhält für die Dauer des Praktikums einen geeigneten Arbeitsplatz.

e) Zeugnis

Nach Abschluss des Praktikums erhält die Praktikantin ein Zeugnis (in Deutschland: §630 „Pflicht zur Zeugniserteilung“ BGB; für Österreich siehe: http://www.help.gv.at/Content.Node/23/Seite.230009.html#Zeugnis). Hier ist darauf zu achten, dass die darin enthaltenen Formulierungen keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Arbeitsverhältnisse haben.

f) Vergütung von Praktika

Für das Praktikum muss eine angemessene Aufwandsentschädigung gewährt werden, die – wenn keine tarifvertraglichen Regelungen greifen – ein dem Preisniveau des Landes angemessenen Betrag nicht unterschreiten sollte (für Deutschland und Österreich z.B. 300 EUR pro Monat).

g) Dauer von Praktika

Freiwillige Praktika sollten in der Regel nicht länger als drei Monate dauern. Die zeitliche Begrenzung auf drei Monate ermöglicht es Studierenden, während der Semesterferien praktische Erfahrungen zu sammeln - ohne ein Semester aussetzen zu müssen. Bei einer längeren Praktikumsdauer besteht die Gefahr, dass statt des Erwerbs neuer Fähigkeiten routinierte Arbeit in den Vordergrund des Praktikums rückt und reguläre Arbeitsstellen vernichtet werden. Für Pflichtpraktika im Rahmen von Studiengängen gilt die in den Studienordnungen entsprechend festgesetzte Dauer von Praktika. Diese kann die empfohlene Dauer von drei Monaten ggf. überschreiten.

h) Praktika von Absolventen

Absolventen sollten grundsätzlich keine Praktika annehmen bzw. angeboten bekommen. Für Absolventen sollen die Unternehmen reguläre Arbeitsverhältnisse, bzw. Trainee- und Berufseinstiegsprogramme anbieten, die - wenn keine tarifvertraglichen Regelungen greifen – mit einem dem Preisniveau des Landes angemessenen Betrag vergütet werden (für Deutschland und Österreich z.B. 800 Euro netto pro Monat).


4. Was gehört in den Praktikumsvertrag ?

Die Am Beginn des Praktikums steht immer die Absprache zwischen dir und dem Praktikumsgeber. Du solltest klar formulieren, was du erwartest und erfragen, ob und wie der Praktikumsgeber den Erwartungen entsprechen will. Und wenn Ihr Euch dann schon einig seid, könnt Ihr es auch gleich aufschreiben. Das ist nicht nur für dich besser, sondern auch für den Praktikumsgeber – schließlich kann er genauso später auf den Vertrag verweisen und sagen: Beschwerde unberechtigt, es war anders vereinbart. Ein Praktikumsvertrag sollte mindestens enthalten :

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien
  • Beginn und Dauer des Praktikumsverhältnisses
  • Ort des Praktikums
  • Beschreibung des Praktikums/ Ausbildungsplan
  • Höhe und Zusammensetzung der Vergütung
  • Arbeitszeiten
  • Dauer des Urlaubs
  • Kündigungsfristen
  • einen allgemeinen Hinweis auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen, die auf das Praktikumsverhältnis anzuwenden sind.
  • Schön wären auch ein paar Worte dazu, wie man sich im Krankheitsfall zu verhalten hat und ob ein einfaches oder qualifiziertes Praktikumszeugnis ausgestellt werden soll.

5. Wem stelle ich meine Fragen während des Praktikums ?

Im Betrieb solltest du von Anfang an einen festen Ansprechpartner haben, an den du deine Fragen richten kannst und der dich anleitet. Mit ihm solltest du zu Beginn des Praktikums absprechen, was du im Laufe der Zeit kennen lernen willst und Ihr solltet regelmäßig deine Erfahrungen, Fragen, Anregungen und seine Sichtweisen, Hinweise, Bewertungen austauschen.

6. Bekomme ich eine Vergütung ?

Auch als Praktikant musst du von irgendwas dein Essen und deine Miete zahlen. Meistens zieht man für ein Praktikum vorübergehend in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Land, sodass viele zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Zwar handelt es sich bei einem Praktikum in erster Linie um ein Lernverhältnis, trotzdem ist eine angemessene Vergütung angebracht – die kriegen schließlich auch Auszubildende in der Berufsausbildung. Und mal ehrlich: In den meisten Fällen arbeitet die Praktikantin auch mit, nimmt den Kollegen Arbeit ab – das kann auch bezahlt werden. Leider gibt es bisher keine verbindlichen Regelungen für die Vergütung von Praktikanten und nur in wenigen Betrieben ist diese klar geregelt. Dennoch solltest du dir des Wertes deiner Arbeit bewusst sein und nicht als Bittsteller auftreten – ein paar Euro kann fast jede Arbeitgeberin zahlen. Eine erste Orientierung: Während des Studiums sollten für ein Praktikum ca. 300 Euro/Monat gezahlt werden. Alternativ können Unternehmen für deine Miete aufkommen, die Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel und Essensgutscheine (z.B. in für die Kantine des Unternehmens). Bei einem Vollzeitpraktikum nach dem Studium sollte die Vergütung natürlich den Lebensunterhalt sichern. Eines ist klar: Wenn sich herausstellt, dass du im Praktikum nichts lernst, sondern wie die anderen regulär angestellten Mitarbeiterinnen in den Betriebsablauf eingebunden bist, dann bist du eine normale Arbeitnehmerin. Du bist dann keine Praktikantin, denn ein Praktikum besitzt Ausbildungscharakter. Für die Frage, ob du Praktikant oder normaler Arbeitnehmer bist, kommt es nicht darauf an, wie das Beschäftigungsverhältnis genannt wird. Maßgeblich ist allein die tatsächliche Art und Weise der Beschäftigung. Und entsprechend der Art und Weise der Beschäftigung solltest du auch bezahlt werden. Wenn ein Praktikum einen regulären Arbeitsplatz ersetzt, kann der Tatbestand des „Lohnwuchers“ vorliegen. Es besteht dann der Anspruch auf den üblichen Lohn.

7. Bekomme ich ein Zeugnis nach meinem Praktikum ?

Klar : Wer ein Praktikum macht, will ein Zeugnis. Deshalb hat jeder Praktikant Anspruch auf ein Zeugnis, das mindestens die Art der Tätigkeit, deren Beginn und Dauer enthält. Du kannst auch ein qualifiziertes Zeugnis verlangen, in dem zusätzlich deine Leistung und Führung während des Praktikums bewertet werden. Das Zeugnis sollte zeitnah zum Praktikum ausgestellt und am besten von der Vorgesetzten unterschrieben werden. Es sollte die Lern- und Tätigkeitsschwerpunkte während des Praktikums aufführen und eine mindestens wohlwollende Bewertung des Praktikanten enthalten. Dazu kommt natürlich bei Pflichtpraktika die Bestätigung entsprechend der Studienordnung. Es ist in jedem Fall hilfreich, wenn du die erledigten Tätigkeiten während des Praktikums dokumentierst, um im Zweifelsfall einen Nachweis über deine Leistungen zu haben. Wenn du mit einem Zeugnis unzufrieden oder nicht einverstanden bist, dann sprich mit deinem Betreuer. Außerdem kannst du dich vom Betriebsrat/Personalrat oder der zuständigen Gewerkschaft beraten lassen.

8. Was sind meine Rechte und Pflichten im Praktikum ?

Situation in Deutschland :

Pflichtpraktikum während des Studiums

Sozialversicherungspflicht
Pflichtpraktika werden nicht als normale Arbeitsverhältnisse, sondern als Teil der Ausbildung (des Studiums) behandelt. Wenn ein Praktikumsentgelt - gleich welcher Höhe – gezahlt wird, müssen daraus keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet werden. Allerdings kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen wegfallen (Einkommensgrenze 350 Euro/Monat).

Arbeitsrecht
Da diese Praktika als Teil der akademischen Ausbildung gelten, hat der Praktikant weder Anspruch auf Urlaub noch auf die anderen üblichen Arbeitnehmerrechte. Dennoch kann auch bei einem solchen Praktikum ein Urlaubsanspruch ausgemacht werden (empfehlenswert bei Praktika von mehr als drei Monaten). Achte aber bitte darauf, dass du trotzdem die nach der Studienordnung notwendige Zahl an Praktikumstagen ableistest. Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, sollte die Weiterzahlung bei Krankheit oder Urlaub auch explizit vereinbart werden.

Weitere Einkommensgrenzen
Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, gilt es u.a. bei der Einkommensteuer und bei der (Halb-)Waisenrente und evt. beim Wohngeld als Einkommen. Beachte also die dort geltenden Einkommensgrenzen. Wenn du BAföG beziehst wird das Praktikumsentgelt 1:1 auf die BAföG-Zahlungen angerechnet, der Freibetrag für Einkünfte aus Erwerbsarbeit etc. gilt hier nicht.

Pflichtpraktikum vor und nach dem Studium

Sozialversicherungspflicht
Diese Praktika werden wie normale Arbeitsverhältnisse behandelt. Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, müssen daraus Beiträge in alle Sozialversicherungszweige (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) entrichtet werden. Außerdem kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen wegfallen (Einkommensgrenze 350 Euro/Monat).

Arbeitsrecht
Diese Praktika gelten als ganz normale Beschäftigungsverhältnisse. Die Praktikantin hat also Anspruch auf Urlaub und alle anderen allgemeinen Arbeitnehmerrechte. Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit und während des Urlaubs.

Weitere Einkommensgrenzen
Wird ein Praktikumsentgelt gezahlt, gilt es u.a. bei der Einkommensteuer, bei der (Halb)Waisenrente, beim Wohngeld und ggf. beim ALG II als Einkommen. Beachte also die dort geltenden Einkommensgrenzen. Wenn dir für das Vorpraktikum Leistungen nach dem BAföG bewilligt wurden, wird das Praktikumsentgelt auch hier 1:1 auf die BAföG-Zahlungen angerechnet, der Freibetrag für Einkünfte aus Erwerbsarbeit etc. gilt hier nicht. Freiwilliges Praktikum während des Studiums.

Sozialversicherungspflicht
Auch diese Praktika werden wie normale Arbeitsverhältnisse bei Studierenden behandelt. Wenn ein Praktikumsentgelt gezahlt wird, müssen daraus Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden (Es gelten die Ausnahmeregelungen für kurzfristige Beschäftigungen und Minijobs sowie die Midijobregeln. Dazu weitere Infos unter www.students-at-work.de). Außerdem kann die kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen wegfallen (Einkommensgrenze 400 Euro/Monat). Wenn das Praktikum länger als zwei Monate an mehr als 20 Stunden je Woche während der Vorlesungszeit ausgeübt wird, fallen außerdem aus dem Praktikumsentgelt einkommensabhängige Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung an.

Mehr Infos zur Situation in Deutschland findest du unter www.students-at-work.de Für Österreich, klicke auf http://www.help.gv.at/Content.Node/70/Seite.700100.html.

9. Ich will kündigen. Wie gehe ich vor ?

Wenn das Praktikum nicht wie gewünscht verläuft, stellt sich die Frage nach einer vorzeitigen Beendigung des Praktikums, doch : Wie kann ich es beenden ? Darf ich kündigen ? Kann ich gekündigt werden ? Die rechtliche Situation sieht folgendermaßen aus: Grundsätzlich endet das Praktikum erst, wenn die vereinbarte Praktikumszeit abgelaufen ist. Wenn es vorher beendet werden soll, gibt es drei Möglichkeiten :

  1. Aufhebungsvertrag: Du schließt mit dem Praktikumsgeber einen Vertrag, mit dem ihr das Praktikumsverhältnis übereinstimmend beendet.
  2. Fristlose Kündigung: Es liegt ein wichtiger Grund vor, der es dir oder der Praktikumsgeberin unzumutbar macht, das Praktikumsverhältnis fortzuführen.
  3. Ordentliche Kündigung: Befristete Verträge kannst du nur kündigen, wenn du diese Möglichkeit vertraglich vereinbart hast oder ein Tarifvertrag das vorsieht. Darunter fällt auch die Probezeit. Während freiwillige Praktika bei einer Kündigung wie normale Arbeitsverhältnisse behandelt werden, bist du bei Pflichtpraktika an die Studienordnung gebunden. Die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung wirst du deshalb meist nicht vereinbaren können. Wer ein Pflichtpraktikum beenden will, sollte dies mit dem Praktikumsamt oder Studiensekretariat der Hochschule absprechen. Wenn eine Praktikantenstelle einen regulären Arbeitsplatz ersetzt, kann ein Fall von Lohnwucher vorliegen. Es bestünde dann ein Anspruch auf den üblichen Lohn.

10. Wie kann ich meine Praktikumserfahrung weitergeben ?

Wenn das Praktikum vorbei ist, stellt sich natürlich die Frage, ob die Ansprüche daran erfüllt wurden : Wurde das Unternehmen den Erwartungen gerecht? Wurden die eigenen Vorstellungen von einem späteren Berufs- bzw. Tätigkeitsfeld bestätigt oder eher nicht? Ein Erfahrungsaustausch kann hier helfen: Sowohl im Hinblick auf die eigene Bewertung des Praktikums als auch für andere angehende Praktikantinnen.

Die Praktikabewertung für deutsche Praktika findet ihr unter www.students-at-work.de/praktikabewertung oder http://www.fairwork-ev.de/cms/front_content.php?idcat=24.
Für Praktika in Frankreich : http://www.stagescritics.com.


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